Bundes-Tropjaner

Als Trojanisches Pferd ( engl. Trojan Horse), auch kurz Trojaner genannt,
bezeichnet man ein Computerprogramm, das als nützliche Anwendung getarnt ist,
im Hintergrund aber ohne Wissen des Anwenders eine andere Funktion erfüllt.
Ein Trojanisches Pferd zählt zur Familie unerwünschter bzw. schädlicher Programme,
der so genannten Malware.
Wie kann überpüft werden, ob der Trojaner auf der Festplatte ist?
Nach Angaben des CCC befindet sich eine Windows-DLL
namens mfc42ul.dll im Verzeichnis c:\windows\system32\ ,
dazu eine Kerneldatei mit der Bezeichnung winsys32.sys.
In der Registry gibt es einen Eintrag unter SOFTWARE\Microsoft\Windows NT\CurrentVersion\Windows\AppInit_DLLs , die zum Ausführen des Codes dient.
Bizarr: Der Trojaner funktioniert bislang nur bei 32-Bit-Windows, bei einem Windows auf 64-Bit-Basis oder einem Mac geht er nicht.

Bundestrojaner 2011:
Hergestellt wurde der Trojaner offenbar von der hessischen Firma DigiTask.
Deren Anwalt Winfried Seibert teilte mit,
dass das Unternehmen die Behörden bereits seit Jahren mit der
Software für die Überwachung von Telekommunikation versorge.
Die Leistungsbeschreibung deckt sich weitgehend mit den vom CCC beschriebenen Funktionen.
Das Dokument gibt folgende Hinweise auf die Bauart der Überwachungssoftware:
Die Software hat Funktionen, die eindeutig verfassungswidrig sind!
- Ermittler können sie mit direktem Zugang auf dem Zielcomputer installieren.
- Eine ist Installation aber auch möglich, indem eine ausführbare Datei "zum Beispiel als Anhang an eine E-Mail versendet" wird. (Bei dem Landshuter Ermittlungsverfahren installierten Ermittler das Spähprogramm wohl bei einer Kontrolle am Flughafen - Zollbeamte nahmen das Laptop des später Überwachten kurz in einen Nebenraum mit.Das Münchner Justizministerium räumte auf eine Anfrage der Grünen schon Mitte 2011 ein, dass eine Spionage-Software zwischen 2009 und 2010 insgesamt fünfmal in Augsburg, Nürnberg, München und Landshut zur Anwendung kam.)
Speichermedien auslesen – wurde vom Verfassungsgericht verboten!
- Die Überwachungssoftware kann laut Leistungsbeschreibung neue Inhalte auf die Rechner der Überwachten nachladen, in dem Dokument wird dies so beschrieben: "Update unbemerkt über den normalen Datenstrom". Letztere Funktionalität ist, so wie sie in dem vom CCC untersuchten Stück Software implementiert war, verfassungsrechtlich besonders problematisch - denn sie erlaubt nahezu jede beliebige Manipulation des befallenen Rechners:
- ihn als audiovisuelle Wanze einzusetzen,
- Software darauf zu installieren,
- Daten davon abzuziehen oder aber
- welche aufzuspielen.
- Die Überwachungssoftware kann über Skype die Datenübertragung und den Chat- und Videoverkehr live weiterleiten.
- Eine Deinstallation der Überwachungssoftware kann aus der Ferne von Ermittlern veranlasst werden - genau so eine Selbstmordfunktion hatte auch der vom CCC analysierte Trojaner.
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe urteilten jedoch im Februar 2008:
"Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen."
11.10.2011 Welt-Online:
Die Suche nach der Herkunft der umstrittenen Überwachungssoftware endet in Bayern
CSU-Innenminister Joachim Herrmann bestätigt Einsatz der umstrittenen Spionagesoftware
Zudem war erst vor wenigen Monaten ein Fall bekannt geworden,
bei dem das bayerische Landeskriminalamt ein Programm einsetzte, das ähnliche Fähigkeiten wie der nun entdeckte Code hat. Mithilfe der Software hatten die Ermittler nicht nur die Internettelefonate eines Verdächtigen überwacht, sondern auch alle 30 Sekunden Bildschirmfotos (Screenshots) aufgenommen.
Bayerische Ermittler haben nach Angaben des Innenministeriums in München vom April 2011 bislang fünf Mal Spionagesoftware (Trojaner) eingesetzt, mit der sie nicht nur E-Mails und Internettelefonate überwachten, sondern auch Zehntausende von Bildschirmfotos aufnahmen.
Die Entdeckung des CCC ist ein schwerer Schlag für viele Innenpolitiker. Vor allem konservative Politiker wollen die Möglichkeiten des Staates bei der Verbrechensbekämpfung erweitern, etwa durch die Vorratsdatenspeicherung
G.H.:
Schlag für die Innenpolitiker?
Diese Typen haben geltendes Recht gebrochen und sind damit Kriminelle!
Der vorsätzliche Verstoß gegen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zeigt zudem, dass Sie nicht bereit sind die Gesetze der BRD zu achten!
Solche Leute dürfen in anderen demokratischen Ländern nicht einmal die Toiletten von Verwaltungszentren putzen.
In Merkels Deutschland regiert so etwas!
Welt-online:
Nun muss aber zunächst geklärt werden, welche Behörden diesen Trojaner überhaupt genutzt haben - und ob dabei Recht gebrochen wurde.
GH: Ob Recht gebrochen wurde?
Hier wurde eindeutig verbotene Software eingesetzt!
Andererseits bekommen täglich 1000de Menschen Abmahnung
mit Schadensersatzforderungen weil sie angeblich verbotene
Download-Software verwendeten oder
auf dem Index der Medienkonzerne stehende Websites besuchten!
Da muss nichts geklärt werden!
Diese Bürger müssen zahlen und werden verfolgt!
Welt-online: Eine angebliche Quelle des CCC meldete sich im Internetportal ijure.org zu Wort.
Der Landshuter Anwalt Patrick Schladt erklärte, einer der dokumentierten Trojaner sei auf der Festplatte eines seiner Mandanten gefunden worden.
Die Software sei bei einer Kontrolle seines Mandanten durch den Zoll im Münchener Flughafen aufgespielt worden.
Auch wenn die Maßnahme von bayerischen Behörden kontrolliert worden sei, stehe für ihn außer Frage,
dass Stellen des Bundes - etwa das Zollkriminalamt - im Wege der Amtshilfe beteiligt waren.
Möglicherweise findet die Trojaner-Affäre ihr Ende also nicht in Bayern.
Sollten die Anschuldigungen stimmen, wäre doch der Bund betroffen.
GH: Die Politik der Merkel-Clique stinkt zum Himmel!
Betrogene Buerger

