Thema: INTERNET

EuGH lehnt Filter gegen illegale Kopien im Netz ab

 

Web-Filter zur Prävention von Urheberrechtsverletzungen sind laut

Europäischem Gerichtshof ein Verstoß gegen die Informationsfreiheit.

 

 

Das Urteil hilft auch YouTube.

 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt, dass auch im Zusammenhang

mit Acta von Bedeutung ist:

Provider und Hoster sind laut EuGH nicht verpflichtet, Inhalte präventiv auf

Urheberrechtsverletzungen zu prüfen,

sobald sie von ihren Nutzern hochgeladen werden.

 

Solche Filter aber verstießen unter anderem gegen die Informationsfreiheit der Nutzer und den Schutz personenbezogener Daten, heißt es im Urteil des höchsten europäischen Gerichts (AZ: C 360/10). Sie führten zu einer präventiven Überwachung und Identifizierung der Netzwerk-Nutzer. Damit würden deren Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Informationszugang verletzt. Diese Rechte seien ausdrücklich durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt.

 

Acta-Gegner befürchten, aus dem Text des Handelsabkommens zur Bekämpfung von Produktfälschungen ließe sich ein Vorstoß zur Einrichtung von Internet-Filtern ableiten. So steht etwa unter Artikel 28, Absatz 2: "Jede Vertragspartei fördert die Erhebung und Auswertung statistischer Daten und sonstiger sachdienlicher Informationen über Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, ebenso die Zusammenstellung von Informationen über Verfahren, die sich bei der Vorbeugung oder Bekämpfung von Rechtsverletzungen bewährt haben." Um solche Daten erheben zu können, befürchten Acta-Gegner, könnten Provider verpflichtet werden, den Datenverkehr ihrer Kunden zu durchleuchten. Der viel beschworene Vergleich: Das wäre so, als ob die Post alle Briefe öffnen und kontrollieren würde, bevor sie an die Empfänger weitergeleitet werden. Das EuGH-Urteil steht dem nun entgegen.

 

 

Für die Freiheit im Internet

Demonstration am Samstag.

 

Am morgigen Samstag finden deutschlandweit Proteste

gegen das "Anti-Counterfeiting-Trade-Agreement (ACTA)",

zu deutsch "Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen", statt.

 

ACTA ist ein internationales Abkommen, das sich angeblich

gegen Urheberrechtsverletzungen richtet.

Beteiligt sind unter anderem die USA, die EU-Staaten und Japan.

 

Die User fürchten um die Freiheit des Internets.

Der Text des Abkommens ist vage gehalten, eine strikte Umsetzung bislang Auslegungssache.

Doch genau das führt zu Gegenwind:

Denn laut Abkommen können Internetprovider dafür haftbar gemacht werden, wenn ihre Kunden Verstöße gegen das Urheberrecht begehen – also etwa Filme oder Musik illegal downloaden.

Das könnte bedeuten, dass Provider ihre Kunden künftig stärker überwachen. Geplant ist auch, bereits die Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen strafbar zu machen.

Portale wie Youtube dürften damit  gar nicht mehr existieren.

Massenproteste gegen ACTA in Tschechien und Polen haben dort eine Unterbrechung des Ratifizierungsprozesses bewirkt.

In 60 deutschen Städten sind Demonstrationen geplant,